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VERKEHRSRECHT IN RODGAU

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist das Verkehrsrecht in Rodgau. Dieses normiert die rechtlichen Bedingungen unserer Mobilität und gehört so zu den zentralen und konfliktträchtigsten Rechtsgebieten. Sei es als Fußgänger, als Autofahrer oder als Radfahrer; man kommt unweigerlich mit Verkehrsrecht in Berührung. Vor allem bei Unfällen braucht man eine sachkundige Vertretung.

Mit dem erforderlichen Spezialwissen beraten und vertreten wir Sie bei sämtlichen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten. Wir arbeiten diskret, professionell und lösungsorientiert und bemühen uns stets, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Zudem begleiten wir Sie bei Bedarf durch das gerichtliche Verfahren. Unsere Experten Frau Ebert und Herr Hübner haben langjährige Erfahrung im Bereich Verkehrsrecht und vertreten Sie gerne.



DIE SCHWERPUNKTE DES VERKEHRSRECHTS IM ÜBERBLICK IN DER ÜBERSICHT

  • Verkehrsstrafrecht
    Das Verkehrsstrafrecht befasst sich auf der einen Seite mit Eingriffen in den Straßenverkehr oder unerlaubte Handlungen im Verkehrsbereich und auf der anderen Seite mit der normativ rechtmäßigen Teilnahme am Verkehr.
  • Verkehrsunfälle
    Wir unterstützen Sie gerne nach einem Verkehrsunfall. Mit nur wenigen Informationen Ihrerseits ermitteln wir den zuständigen Versicherer. Wir helfen Ihnen bei der Ermittlung des Schadens, indem wir Ihnen im Bedarfsfall kompetente Sachverständige benennen und machen Ihre Ansprüche schließlich gegenüber dem Unfall­ver­ursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung geltend. Bei der Schadensabwicklung erklären wir, welche Unterlagen wir benötigen, und wo Sie diese erhalten können. Unser Anliegen ist eine transparente und effiziente Schadensabwicklung.
  • Fahren ohne Erlaubnis
    Das Fahren ohne Fahrerlaubnis bringt rechtliche Kon­se­quen­zen mit sich. Bei der erforderlichen Stellungnahme gegenüber den Behörden sind wir gerne behilflich. Auch vertreten wir Sie im Rahmen eines gerichtlichen Ver­fahrens. Die Zielsetzung hierbei ist stets, das Strafmaß möglichst gering zu halten.
  • Fahrerflucht
    Auch bei dem Delikt „Fahrerflucht“ können wir beide Parteien (Geschädigte und Schädiger) beraten. Wir sind in diesem Bereich erfahren und können erklären, welche Rechte Sie als Geschädigte haben und auf welchem Wege diese durchgesetzt werden können. Auf der anderen Seite erläutern wir den Schädigern das op­ti­ma­le Handeln nach der Verwirklichung des Tatbestandes der Fahrerflucht.
  • Trunkenheit am Steuer
    Trunkenheit am Steuer kommt bedauerlicherweise recht häufig vor. Wir helfen Ihnen beim standardisierten Prozess von der Anhörung bis zum Abschluss einer etwaigen Verhandlung. Wir unterstützen auch bei der Organisation begleitender Maßnahmen (medizinische und therapeutische Untersuchungen).
  • Strafverfahren
    Langfristige Strafverfahren sind im Verkehrsrecht keine Seltenheit. Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihr An­lie­gen so rasch und unkompliziert wie möglich zu klären.
  • Sachverständigengutachten
    Wir sind mit verschiedenen Sachverständigen in Kontakt und können Sie bei Bedarf schnell einen Sachverständigen empfehlen. Ein Sach­ver­stän­digen­gutachten ist stets zu erstellen, um den Sachschaden der Geschädigten zu ermitteln.
  • Schmerzensgeld
    Ob Sie nach einem Unfall Schmerzensgeld zahlen müssen oder verlangen, unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen helfend zur Seite. Selbstverständlich gehen wir diskret mit diesem oft emotional belastenden Thema um.
  • Fahrverbot
    Wenn Ihnen ein Fahrverbot auferlegt wurde, können wir für Sie die Rechtmäßigkeit der Verfügung und die recht­lichen Konsequenzen des Fahrverbots prüfen. Selbst­ver­ständlich vertreten wir Sie auch er­for­der­lich­en­falls in einem entsprechenden gerichtlichen Verfahren.